Branche Tierärzte
Tierärzte
In der BRD ist ein Tierarzt ein Absolvent eines Hochschulstudiums der Tierheilkunde. Tierheilkunde wird häufig auch als Veterinärmedizin bezeichnet, der Tierarzt dementsprechend als Veterinär. Tierärzte müssen durch das Hochschulstudium ein Staatsexamen erlangen. Nach einem erfolgreichen Studium können die Tierärzte in der medizinischen Betreuung von Tieren arbeiten. Die Tierärzte können zudem den Titel Doctor medicinae veterinariae (Dr. med. vet.) erwerben. Dazu müssen die Veterinäre nach dem Hochschulstudiums einer wissenschaftliche Dissertation erarbeiten. Wichtig für Tierärzte ist die sogenannte Gebührenordnung für Tierärzte (Abkürzung: GOT). Die GOT ist eine in der BRD gültige Verordnung. Die Gebührenordnung für Tierärzte soll Tierhalter vor überteuerten Abrechnungen schützen und zudem einen aggressiven Preiswettbewerb verhindern. Durch einen zu starken Preiswettbewerb könnte ansonsten die Qualität der Behandlung gefährdet werden. Die Gebührenordnung für Tierärzte gliedert sich in Grundleistungen, besondere Leistungen sowie Leistungen, die sich auf einzelne Organsysteme beziehen.
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Ähnliche Themenbereiche wie Tierheilpraktiker, Tierkliniken und Tierphysiotherapie können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Informationen über das Veterinärrecht in der BRD finden sich hier.
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