Branche Rechtsanwälte

Rechtsanwälte

Rechtsanwälte werden auch als juristischer Beistand bezeichnet, die in der Schweiz Advokat genannt werden. Der Sachsenspiegel gibt einiges über die Anfänge der Anwaltschaft bekannt: Eike von Repgow prägte die Rechtsgeschichte, indem er sich gegen das Besatzungsrecht Karls des Großen durchsetzen konnte. Viele Regelungen galten auch in vorchristlichen Jahrhunderten, die besagten, dass jeder Mann berechtigt ist, den Fall vor Gericht zu erörtern, allerdings konnte ein einziger Versprecher diesen Fehler nicht mehr rückgängig machen. Deswegen beschloss man jemanden anderen sprechen zu lassen, einen männlichen Fürsprecher. Rechtsanwälte sollen heutzutage den Mandanten beraten, vertreten und zu dem nötigen Recht verhelfen. Die Beratung soll den Mandanten über die Rechtslage, Erfolgschancen und anfallende Kosten informieren. In Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof sind Rechtsanwälte dazu verpflichtet, den Mandanten bei Zivilprozessen zu vertreten, in Strafprozessen oder Bußgeldverfahren sogar zu verteidigen. Voraussetzung für die Zulassung eines Rechtsanwaltes wäre eine Befähigung zum Richteramt bzw. eine Ausbildung zum Volljuristen. Rechtsanwälte müssen ausserdem in einer Rechtsanwaltsliste stehen, bevor sie in dem gewünschten Bezirk als Rechtsanwalt arbeiten dürfen. Fachanwälte verfügen über besondere Fachkenntnisse und sind zuständig für Arbeitsrecht, Bank-und Kapitalmarktrecht, Bau-und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Handels-und Gesellschaftsrecht. Eine Fortbildung ist zwingende Voraussetzung und muss jedes Jahr in einem Nachweis belegt werden. Syndikatsanwälte sind in Unternehmen angestellt, die Arbeitgeber aufgrund der Weisungsgebundenheit selbst vor Gericht nicht vertreten dürfen. Jeder Rechtsanwalt arbeitet eigenständig und teilt das Büro mit seinen Kollegen. Sozietäten werden gegründet, damit sich mehrere Anwälte zusammenschliessen und mit einer gemeinsamen Bezeichnung nach aussen hin auftreten können.

 

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