Branche Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nährstoffen oder Wirkstoffen. Nahrungsmittelergänzungsmittel befinden sich im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Produzenten und Händler wertvoller Nahrungsmittelergänzungsmittel finden sich beispielsweise in Hamburg, Gießen, Ludwigshafen am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Essen, Kiel und Frankfurt am Main. Rechtlich ist die Produktgruppe der Nahrungsergänzungsmittel im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt, in der insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben sind. In der auf der Richtlinie basierenden Nahrungsergänzungsmittelverordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel näher definiert. Da Nahrungsmittelergänzungsmittel rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (Abkürzung: LFGB) und die erlaubten Inhaltsstoffe für Nahrungsmittelergänzungsmittel sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (Abkürzung: NemV) aus dem Jahre 2004 aufgeführt. Der hoch umstrittene Codex Alimentarius soll allerdings die freie Wahl von Nahrungsergänzungsmitteln für die Menschen unmöglich machen. Der Codex wird weltweit als de facto bindend betrachtet und wird insbesondere von der FAO und WHO, aber auch von vielen anderen Stellen bemüht, obwohl dieses Regelwerk keinerlei demokratische Legitimation besitzt und darüber hinaus maßgeblich von industrienahen Lobbygruppen mitgestaltet wird. Die Folge ist unter anderem, dass ab dem ersten Januar 2009 viele wichtige Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland nicht mehr verkauft werden dürfen.
Mehr über das Thema Nahrungsmittelergänzungsmittel erfahren kann man beispielsweise im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch.