Branche Forstwirtschaft
Forstwirtschaft
Die Forstwirtschaft (auch Waldwirtschaft genannt) beschäftigt sich mit der geplanten Bewirtschaftung des Waldes. In der BRD werden in der Forstwirtschaft drei Eigentumsarten von Wald differenziert und zwar der Staatswald, der Körperschaftswald und der Privatwald. Der sogenannte Körperschaftswald ist, nach dem Bundeswaldgesetz, ein Wald im Alleineigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dazu gehören beispielsweise Gemeinden oder Städte. Man spricht dann in der Forstwirtschaft auch von Kommunalwald, Stadt- oder Gemeindewald. Weitere Rechtsträger, wie beispielsweise Universitäten, können ebenfalls Träger eines Körperschaftswalds sein.
Der Wald der Kirchen zählt nach geltendem Gesetz nicht zum Körperschaftswald. Diese Wälder können aber per Landesrecht zu Körperschaftswäldern erklärt werden. Wälder im staatlichen Eigentum gehören zum Staatswald. Der Staatswald wird in der Forstwirtschaft auch als Staatsforst oder Bundeswald bezeichnet. Privatwald befindet sich im Besitz von natürlichen Personen, juristischen Personen oder auch Personengesellschaften. In der BRD verpflichtet das Bundes- und Landeswaldgesetzen die Waldbesitzer, ihre Wälder ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften.
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Ähnliche Themenbereiche wie Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen, Forstbetriebe und Lohnunternehmen können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Informationen zu Waldforschung und Forstpraxis findet man bei der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Weihenstephan.