Branche Apotheken
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In der BRD ist es nur Apotheken gestattet, Arzneimittel (kurz Arzneien, auch Medikamente) zu verkaufen. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass Medikamente Waren besonderer Art sind und vielfach eine Erklärung und/oder Beratung mit dem Kauf einhergehen muss. Der Verkauf der Arzneimittel in den Apotheken darf nur durch so genanntes pharmazeutisches Personal erfolgen. Wenn Versandapotheken Arzneimittel über Ländergrenzen hinaus vertreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Versandhandelsgenehmigung für Medikamente. Für die Verkaufspreise von Medikamenten gibt es verschiedene Vorschriften, die in der Arzneimittelpreisverordnung zu finden sind. Die Grundlagen für die Eröffnung und den Betrieb einer Apotheke in der BRD werden durch das Apothekengesetz bestimmt. Das Apothekengesetz beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, wegen der die Apothekenbetriebsordnung erlassen wurde. Die Apothekenbetriebsordnung beinhaltet detaillierte Richtlinien für den Betrieb von Apotheken.
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Ähnliche Themenbereiche wie Pharmazeutische Erzeugnisse, Medikamente und Arzneimittel können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Eine kleine Kulturgeschichte der Apotheke findet sich bei Monumente Online, einer Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.